Jedes Fahrzeug muss eute mit Bremsanlagen ausgerüstet sein, für deren Wirksamkeit es entsprechende gesetzliche Anforderungen gibt.
Aufgaben dieser Bremsanlagen ist es:
1. die Geschwindigkeit zu verringern
2. das Fahrzeug anzuhalten
3. das Fahrzeug im Stillstand zu halten
4. die Geschwindigkeit im Gefälle zu halten.
Dabei liegt die Bremsleistung eines modernen Lkw ca. bei der zehnfachen Motorleistung.
Beschleunigung von 0 km auf 80 km/h= 60 Sekunden (350 kW/ 480 PS.
Bremsung von 80 km/h auf 0 km = 3 Sekunden (3500 kwl 4800 PS).
Beim Abbremsen wird die Bewegungsenergie eines Fahrzeugs in der Radbremse durch Reibung in Wärmeenergie umgewandelt.
Die Wärmeentwicklung ist unvermeidbar und als kritisch anzusehen, wenn sie eine Größenordnung erreicht, durch die Bremswirkung stark eingeschränkt oder sogar aufgehoben wird (Wärmefading).
Wie viel Wärme entsteht, hängt dabei im wesentlichen von zwei Faktoren ab:
1 der Fahrzeugrasse
Ein doppelt so schweres Fahrzeug erfordert doppelt soviel Bremsarbeit. Ø Es wird die doppelte Wärmemenge frei.
2. der Fahrzeuggeschwindigkeit
Die doppelte Geschwindigkeit bedeutet beim Bremsvorgang die vierfache Bremsarbeit und somit auch die vierfache Wärmemenge.
Die Wärme entsteht durch Reibung zwischen:
1. Bremsbelägen und Trommeln
2. Reifen und Fahrbahn
Um die erforderliche Reibung zu erzeugen, müssen die Bremsbacken mit den Bremsbelägen gegen die Trommelinnenfläche gedrückt werden. Dazu ist eine entsprechende Kraft notwendig.