Was versteht man unter Recht?
Unter Recht versteht man, alle Normen die das Zusammenleben der Menschen Regelt.
Normen oder Rechtsquellen
- Grundgesetz (Verfassung)
- Vormelle Gesetze
- Rechtsverordnung & Satzung
- Gewohnheitsrecht
Grundgesetz: Wesentliche Elemente des Grundgesetzes
- Demokratieprinzip (Herrschaft geht vom Volk aus)
- Sozialstattprinzip (Staat greift nicht nur im Recht der Bürger ein,sondern der Ge-
währt auch Leistungen. Sozialhilfe etc.)
- Gewaltenteilungsprinzip (Gesetz ebene, die Vollziehende & Rechtssprechende Gewalt
ist getrennt)
- Förderallismus (Verteilung der Aufgaben auf Bund & Länder)
Vormelle Gesetze
Vormelle Gesetze sind Gesetze die im Vrmellen Gesetzgebungsverfahren durch Bund oder Länder erfast worden sind. Man Unterscheidet Gesetze im Öffentlichen Recht & Privatrecht.
Rechtsverordnung & Satzungen
Vorschriften die von Verwaltungsbehörden des Öffenlichen Rechts erfasst werden. Rechtsverordnung & Satzungen können nur erlassen werden, wenn die Verwaltungsbe-hörde durch ein Vormelles Gestz hierzu ermächtigt wurde. z.b. HWK ist befugt eigene Angelegenheiten durch Satzung zu Regeln.
Gewohnheitsrecht
Gewohnheitsrecht ist Ungeschriebenes Gesetz welche trotz verhehlender gesetzlichen Reglung aus rechlicher Überzeugung angewandt wird.
Unterschied zwischen Privat- & Öffentliches Recht
- Privatrecht regelt die Ansprüche zwischen Privatpersonen d.h. auf beiden Seiten
stehen sich Bürger auf einer Stufe gegenüber.
- Im Öffentlichenrecht stehen sich eine Privatperson & der Staat gegenüber. Es
besteht ein Überunterordnungsverhältnis. Es ist gleichgültig ob der Staat Kläger oder
Beglagter ist.
- z.b. Bürger klagt gegen Behörde auf Baugenehmigung Öffentliches Recht
- z.b. Behörde versucht gegen Bürger einen Baustop durchzusetzen Öffentliches Recht
Bedeutung fiskalisches Handeln
- Bedeutet das eine juristische Person Öffentliches Recht Bedarfsdeckung tätig wird.
z.b. Bezirksregierung kauft, Stühle Bänke etc.
- Das der Handwerker nicht schlechter gestellt werden darf d.h. seinen Anspruch auf
Zahlung durchsetzen kann, obwohl eine Behörde Öffentliches Recht gehandelt hat
gibt es Privatrecht.
- Streitigkeiten werden vor dem Privatgericht ausgetragen, die Grundlage ist der
Werksvertrag.
Die Gerichte des Öffentlichen Recht
- Verwaltungsgericht
- Oberverwaltungsgericht
- Bundesverwaltungsgericht
- Verfassungsgericht
- Bundesverfassungsgericht
Die Gerichte des Privaten Recht
- Amtsgericht: Immer ein Einzelrichter
Zuständig für Privatrechliche Steitigkeiten bis
zu 5000€ sowie zuständig
für alle Miet, Familien, Unterhaltsstreitigkeiten unab-
hängig vom Streitwert.
- Landgericht: Drei volle Richter
Zuständig für Streitigkeiten über 5000€ % Berufungs-
instanz für Urteile des Amtsgericht. Vorrausetzung für
Berufung ist das der Streitwert über 600€ estgesetzt
wird & eine Grundsätzliche Bedeutung der rechtssache
festgestellt wird.
- Oberlandesgericht: Drei volle Richter
Machen Berufungen gegen Urteil des Landes-
gericht.
- Bundesgerichtshof: Fünf volle Richter
Revisionsgericht & Sachen von grundsätzlicher
Bedeutung.