Kraftfahrzeugtechnik - Allgemeine Geschäftsbedingung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für einen Vielzahl von Ver-trägen vorformuliert Bedingungen. Der Verwender will hiermit die Geschäftsabwicklung zu seinen gunsten vereinfachen und gestalten. Deshalb werden gesetzliche Bestimmungen abgeändert oder durch Bestimmung ersetzt die den Bedürfnissen des Verwenders entsprechen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht automatisch Ver-tragsbestandteil, sondern müssen wirksam vereinbart werden.

Wirksame Vereinbarung erfolgt in dem der Verwender bei Vertrags-abschluß so deutlich darauf hinweist oder Sie beim Vertragsabschluß so deutlich in dem Geschäftsraum aus-hängt, dass der Andere unter gewöhnlichen Umständen Kenntnis erlangen musste.

Der Vertragspartner muss die Allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptiert haben, dies kann stillschweigend erfolgen.

Um eine Benachteiligung des Geschäftsbedingungsgesetz erlassen das Allg. Geschäfts-bedingungsgesetz. Hiernach sind unangemessene und überraschende Klausel unwirksam.

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