Hat jemand einen anderen ein Schaden zugeführt, ohne das ein Ver-tragsverhältnis vorgelegt hat, so haftet man als unerlaubte Handlung, wenn man den Schaden schuldhaft herbei geführt hat, und Deliktfähig ist.
Personen ab 18 sind uneingeschränkt Deliktfähig, Kinder zwischen 7 & 18 sind Deliktfähig, wenn sie die Einsicht haben das sie mit ihrem Ver-halten anderen einen Schaden zuführen.d.h. Ein 8 jähriger der einen anderen z.b. ein Auto zerkratzt ist bei normaler Entwicklung Deliktfähig.
Verschuldet:
- Verschuldet bedeutet: Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Fahrläsigkeit bedeutet: Die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer
acht zulassen.
- Vorsätzlich bedeutet: Den Schaden wissentlich und wollen zu Verur-
sachen.