Rechtsfähikeit ist die Fähigkeit überhaubt träger von Rechten und Pflichten zu sein. Rechtsfähig ist jeder Mensch (natürliche Person) unabhängig von seiner Intelligents von der Geburt bis hin zum Tad.
Rechtfähigkeit von juristischer Person im Privatrecht (Zusammen-schluß von Personen wie z.b. Vereine, AG, GmbH, CO KG) entsteht durch Eintragung von Verins oder Handelsregister, und werden vom Vorstand vertreten.
Juristische Person im Öffentlichen Recht (Bund, Land, Anstalten, Körperschaften) er-langen Rechtsfähigkeit ebensfalls mit Eintagung im Handelsregister und werden von ihren Organe vertreten.
Parteifähikeit ist die Fähigkeit Kläger oder beklagter in seinem Zivil-prozess sein zu können. Parteifähig ist wer Rechtsfähig ist. (von Ge-burt an)
Prozzesfähig ist die Fähigkeit selbständig ein Zivilprozess führen zu dürfen, oder für sich einen Vertreter auszuwählen. Pateifähig ist der Geschäftsfähig ist (18. Jahre)