Kraftfahrzeugtechnik - Verjährung
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Bedeutung Verjährung

- Verjährung bedeutet, das einem nach Ablauf einer bestimmten Zeit
  nach der Entstehung des Anspruchs das Recht zusteht.
- Die Erfüllung zu Verweigerung. (Anspruch besteht noch, aber
  Dauer des Verweigerungsrecht, was man gelten machen muß)

Verjährungsfristen

- Es gelten die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren.
- d.h. Zahlungsanspruch des Handwerkers aus Werk oder Kaufver-
   trag Verjähren nach 3 jahren unabhängig davon ob Vertrags-
   partner Privatkunde oder Gewerbeteibender.

Wichtig: Die Regelmäßige Verjährungsfrist von 3 jahren beginn mit dem Abschluß des jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Werksvertrag: Abnahme am 10.02.02 Rechnungsstellung 20.02.02 d.h. Verjährung endet am 31.12.05.

Schadensersatzanspruch

- Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, Köpers,
  Gesundheit, Freiheit, 30 Jahre Anspruch.
- Sonstige 8Eigentum) Ansprüche 10 Jahre Anspruch.
- Herausgabe Anspruch (Eigentum) 30 Jahre Anspruch.
- Anspruch auf Übertragung Eigentum an Grundstücke 10 Jahre
  Anspruch.
- Familie rechtlich & erbrechtlicher Anspruch 30 Jahre es sei den,
  ständige wiederkehrte Unterhaltszahlung 3 Jahre.

Bedeutung Hemmung & Neubeginn der Verjährung

Hemmung: Das der Lauf der Verjährung angehalten wird z.b. durch
                  Klageerhebung, Zustellung Mahnbescheid, Stundung der
                  Kläubiger.

Neubeginn: Das die Verjährungsfrist von vorne zulaufen beginnt.
                   z.b. Wenn der Schuldner den Anspruch anerkennt oder
                   eine Vollstreckungshandlung beantragt wird.

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