Bedeutung Verjährung
- Verjährung bedeutet, das einem nach Ablauf einer bestimmten Zeit
nach der Entstehung des Anspruchs das Recht zusteht.
- Die Erfüllung zu Verweigerung. (Anspruch besteht noch, aber
Dauer des Verweigerungsrecht, was man gelten machen muß)
Verjährungsfristen
- Es gelten die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren.
- d.h. Zahlungsanspruch des Handwerkers aus Werk oder Kaufver-
trag Verjähren nach 3 jahren unabhängig davon ob Vertrags-
partner Privatkunde oder Gewerbeteibender.
Wichtig: Die Regelmäßige Verjährungsfrist von 3 jahren beginn mit dem Abschluß des jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Werksvertrag: Abnahme am 10.02.02 Rechnungsstellung 20.02.02 d.h. Verjährung endet am 31.12.05.
Schadensersatzanspruch
- Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, Köpers,
Gesundheit, Freiheit, 30 Jahre Anspruch.
- Sonstige 8Eigentum) Ansprüche 10 Jahre Anspruch.
- Herausgabe Anspruch (Eigentum) 30 Jahre Anspruch.
- Anspruch auf Übertragung Eigentum an Grundstücke 10 Jahre
Anspruch.
- Familie rechtlich & erbrechtlicher Anspruch 30 Jahre es sei den,
ständige wiederkehrte Unterhaltszahlung 3 Jahre.
Bedeutung Hemmung & Neubeginn der Verjährung
Hemmung: Das der Lauf der Verjährung angehalten wird z.b. durch
Klageerhebung, Zustellung Mahnbescheid, Stundung der
Kläubiger.
Neubeginn: Das die Verjährungsfrist von vorne zulaufen beginnt.
z.b. Wenn der Schuldner den Anspruch anerkennt oder
eine Vollstreckungshandlung beantragt wird.