Stellvertretung bedeutet das man einen dritten einsetzt, damit dieser für den Vertretenden ein Geschäft abschließt. Wenn man jemandem als Stellvertreter einsetzt, wird man vertraglich Verpflichtet wenn der Stellvertreter:
- Bei Vertragsabschluß deutlich macht, das er mit Fremden Namen handelt.
- Im Rahmen seiner Vertretungsmacht handelt, die Vertretungsmacht kann sich aus
Gesetz (gestzliche Vollmacht, Prokura) oder einen Auftrag (Vollmacht)ergeben.
- Handelt ein Stellvertreter so muß dieser beschränkt Geschäftsfähig, sein.
Hat der Stellvertreter seine Vertretungsmacht überschritten, so hängt die Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes von der Entscheidung des Vertretenen ab. d.h.
- Genehmigt er das Geschäft so wird er Verpflichtet.
- Genehmigt er nicht, so haftet der Stellvertreter als Vertreter ohne Vertretungsmacht auf
Schadensersatz oder Erfüllung.